2010/03/09

Neue Informationen zur Frequenzordnung von Funkmikrofonen

Kollege Christian Tepfer, Freelancer im Bereich Ton und Funktechnik, hat recht umfangreich die Änderungen der Frequenzzuordnung für unsere Branche zusammengefasst:
470-710 MHz: Ausweichband für 710 – 790 MHz, hier sind lokale und befristete Anmeldungen möglich, auch die Tour-Anmeldung ausländischer Gruppen soll stark vereinfacht werden (derzeit muß in jedem Ort einzeln angemeldet werden, was teuer ist, ca. 130 Euro für die erste Strecke plus 50 Euro für jede weitere)
710-790 MHz: es gibt bundesweite Lizenzen, Modalitäten ähnlich denen im Bereich 790-862 MHz vor der Allgemeinzuteilung.
Ob bestehende DVB/T-Sender in untere Frequenzbänder migriert werden ist noch unklar.
UDATE 4: …bzw. unwahrscheinlich. Der Bereich ist bundesweit durch die DVB/T-Belegung nur sehr eingeschränkt zuteilbar. Man wird sehen, wie das am Ende gehandhabt wird, ob man mehrere Frequenzbündel verteilt, um den TV-Sendern ausweichen zu können oder diese Frequenzen gleich aussspart. Das wird noch spannend!......
 Den Vollständigen Beitrag gibt es auf www.klanggestaltung.wordpress.com

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